Der Anteil von Biodiesel und Bioethanol im deutschen Kraftstoffmarkt lag 2014 bei 5,2 Prozent. Damit stagniert ihr Anteil auf dem Wert des Vorjahres. Das ergab der jüngst vorgelegte Biokraftstoffbericht der Bundesregierung. „Durch Biokraftstoffe könnten deutlich mehr Treibhausgase eingespart werden, als dies im Moment der Fall ist. Zwar steckt sich die Bundesregierung immer wieder hohe Ziele für den Klimaschutz, greift aber regelmäßig zu kurz, wenn es um konkrete Maßnahmen zur Förderung von Alternativen geht“, kritisiert Robert Figgener, Vorstand im Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB).
Zweifelhaft ist laut VDB, ob der Anteil von Biokraftstoffen auch im Jahr 2015 konstant bleibt, da seit Anfang des Jahres neue gesetzliche Regelungen gelten. Demnach ist die Mineralölindustrie verpflichtet, den Treibhausgasausstoß ihrer Produkte um 3,5 Prozent zu senken, ab dem Jahr 2017 um vier und 2020 um sechs Prozent. Dies soll unter anderem durch den Einsatz von Biodiesel und Bioethanol geschehen. „Wir befürchten, dass es zu Absatzeinbrüchen kommen wird, weil das Treibhausgas-Reduktionsziel zu niedrig angesetzt wurde. Biokraftstoffe vermindern den Treibhausgasausstoß viel stärker, als zunächst angenommen. Dieses Potential für noch mehr Klimaschutz sollte der Gesetzgeber durch Anpassung der Zielwerte auch ausnutzen“, ist Figgener überzeugt. „Wir brauchen eine gleichmäßig steigende Reduktionsverpflichtung statt großer Sprünge, so wie es das Gesetz heute vorsieht. Damit würde gewährleistet, dass wir eine hohe Einsparung von Treibhausgasemissionen effizient erreichen.“
Der jährlich vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Biokraftstoffbericht wird erstellt, um eine etwaige Überförderung der Biokraftstoffbranche durch Steuerbefreiungen zu vermeiden. Da diese Befreiungen seit einigen Jahren nicht mehr vorhanden sind, sollte nach Ansicht des Ministeriums die Berichtspflicht aufgehoben werden. „In den letzten fünf Jahren haben rund die Hälfte der deutschen Biokraftstoffproduzenten aufgegeben. Vor diesem Hintergrund wäre es folgerichtig, wenn die Bundesregierung eine fast zynisch als 'Überkompensationsbericht' bezeichnete Ausarbeitung nicht mehr veröffentlichen müsste“, sagte Figgener. (ab)
Hier finden Sie den "Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe 2014".