Lüneburg. Die Richter des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Lüneburg haben keine Bedenken gegen einen Autohof an der A 7 bei Döhle. Wie das „Hamburger Abendblatt“ am Freitag berichtete, werden die Klagen abgewiesen. Der Senat ließ in der Verhandlung über die Klagen einiger Anwohner gegen den geplanten Autohof und gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Egestorf keine Zweifel daran, dass er die Fläche für ein solches Bauvorhaben für ideal hält, hieß es. Gegen den Bau des Autohofs geklagt hatten Anwohner aus Döhle und Evendorf. Zum einen monieren sie laut „Hamburger Abendblatt“ den Bebauungsplan, zum anderen hätten sie die Baugenehmigung kritisiert, die der Landkreis Harburg erteilt hatte. Gegenstand der Klage war ursprünglich der Autohof, den der US-amerikanische Mineralölkonzern Flying J hier bauen wollte. Inzwischen hat Flying J seine Pläne aufgegeben und sucht einen Investor. Da der Bebauungsplan für das Gelände einen Autohof vorsieht, hatten die Anwohner an ihrer Klage festgehalten. Die Richter stehen nach Angaben der Zeitung auf dem Standpunkt, dass die Bürger in keiner Weise von einem Autohof in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt würden. Dabei würden sie sich auf die Gutachten stützen, die vor der Erteilung der Baugenehmigung gemacht wurden. Das Naturschutzgebiet Lüneburger Heide liege weit genug entfernt. Und: Autohöfe seien heute so ausgestattet, dass sie keine Gefahr für Wasserschutzgebiete darstellten. (ag)
Autohof: Gegner scheitern mit Klagen

Oberverwaltungsgericht Lüneburg weist Klagen der Anwohner gegen den Bau eines Autohofs an der A 7 bei Döhe ab.