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Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn für alle - mit ein paar Ausnahmen

20.03.2014 09:34 Uhr
Ausnahmen bestätigen die Regel. Auch beim Mindestlohn von 8,50 Euro.

Nach monatelangem Tauziehen hat Arbeitsministerin Nahles ihr bis zuletzt umstrittenes Mindestlohnpaket fertiggestellt. Bevor es Anfang April in das Bundeskabinett kommt, müssen die anderen Ministerien aber noch ihr OK geben. Das dürfte spannend werden.

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Das Mindestlohnpaket von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist gepackt und verschickt. Am Mittwoch (20. März) ging es den anderen Ministerien zur sogenannten Ressortabstimmung zu. Im Entwurf, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, ist überraschend eine Ausnahme für Langzeitarbeitslose enthalten.

Was bringt das Gesetz?
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird es vom 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro geben. Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen. So können Arbeitgeber und Gewerkschaften für ganze Branchen - zum Beispiel für Erntehelfer, Taxifahrer oder Zeitungsausträger - in diesem Jahr noch Tarifverträge mit niedrigeren Lohnuntergrenzen schließen. Die gelten dann bis längstens Ende 2016. Dann darf kein Arbeitnehmer weniger als 8,50 Euro in der Stunde bekommen. Beschäftigte, die nach Stücklohn bezahlt werden, sollen auf Mindestlohn umgerechnet werden.

Welche anderen Ausnahmen sind vorgesehen?
Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden sollen junge Leute bis 18 Jahre ohne Ausbildung. Dies soll verhindern, dass sich die Betroffenen für Arbeit statt Ausbildung entscheiden. Für Langzeitarbeitslose, die mit einem Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit einen Job finden, ist eine Karenzzeit von einem halben Jahr ohne Mindestlohn vorgesehen. Anschließend sollen die Arbeitgeber auf Antrag einen Lohnkostenzuschuss erhalten. Bei maximal vierwöchigen Praktika zur Berufsvorbereitung soll der Mindestlohn genau so wenig gelten wie für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Sind auch für Rentner Ausnahmen vorgesehen?
Nein. Sie gelten als normale Arbeitnehmer, wenn sie sich etwas hinzuverdienen.

Wie wird der Mindestlohn erhöht?
Vorgesehen ist, dass der gesetzliche Mindestlohn erstmals zum 1. Januar 2018 steigt. Möglicherweise könnte dies aber schon Anfang 2017 geschehen. Zuständig dafür ist eine paritätisch besetzte Kommission mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Den Vorsitzenden stellen abwechselnd beide Seiten. Maßstab für die Erhöhung soll die Lohnentwicklung der vorangegangenen zwei Jahre sein.

Kostet der Mindestlohn Arbeitsplätze?
Darüber gehen die Ansichten auseinander. Die Überprüfung bisheriger Branchen-Mindestlöhne ergab laut Bundesarbeitsministerium keine nennenswerte Arbeitsmarkt-Effekte: weder positive noch negative. Dagegen sieht das ifo-Institut durch das Vorhaben bis zu 900.000 Arbeitsplätze auf der Kippe. Die Kanzlerin jedenfalls legt Wert darauf, dass die Mindestlohnregelung keine Jobs gefährden darf.

Sind die Kritiker nun zufrieden?
Eher nein. Sie halten die Altersgrenze für die Ausnahmeregelung bei Jugendlichen mit 18 Jahren als zu niedrig angesetzt. Das Argument: 60 Prozent der jungen Leute in Deutschland beginnen ihre Ausbildung erst mit 18 oder 19 Jahren. In anderen europäischen Ländern seien die Folgen eines auch schon für junge Menschen geltenden Mindestlohns zu sehen: In Frankreich zum Beispiel liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei 25 Prozent, in Deutschland dagegen bei unter zehn Prozent. (dpa)

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