Corona-Krise

Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten.
BAFA erweitert Förderung von Unternehmensberatung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat seine Förderungen für Consulting-Leistungen angepasst. Bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro können KMU und Freiberufler Zuschüsse beantragen, und zwar ohne Eigenanteil.
Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gibt es weitere Unterstützung, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu bewältigen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seine Förderungen für Unternehmensberatung angepasst. Bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro können KMU und Freiberufler jetzt Förderungen beantragen, und zwar ohne Eigenanteil.
Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. (BAnz AT 02.04.2020 B5). Die Reglung gilt zunächst bis Ende 2020.
Den Antrag findet man auf der Internetseite der BAFA. In einem Merkblatt informiert die Behörde außerdem über die jüngsten Änderungen am Förderprogramm und gibt Hilfe beim Ausfüllen des Antrags. Das Programm, mit dem man Unternehmensberatung für KMU fördern lassen kann, gibt es schon länger. Bisher war aber immer ein Eigenanteil zu zahlen.
Das Wichtigste der neuen Förderung:
- Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 Prozent, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
- Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
- Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Die Antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
- Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
- Die Beantragung erfolgt über die entsprechend bei der BAFA gelisteten und qualifizierten Unternehmensberatungen
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf den Antragsteller und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sind vom Beratungsunternehmen im Beratungsbericht nachvollziehbar darzustellen.
- Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden. Die Beratung muss sich dabei auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen.
Merkblatt
Informationen – insbesondere zur Antragstellung – gibt es in einem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen, welches bei der BAFA unter "Informationen zum Thema" im Reiter "Publikationen" zur Verfügung steht.
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(Foto: Thomas Weißenfels/fotolia.com)
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