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Verpackungsgesetz: Getränkeregal neu geregelt

07.12.2018 11:00 Uhr
Verpackungsgesetz: Getränkeregal neu geregelt
Künftig muss für den Kunden auf den ersten Blick erkennbar sein, welches Getränk im Regal eine Mehrweg- und welches eine Einwegverpackung ist.
© Foto: Annika Beyer

Ob eine Getränkeverpackung Einweg oder Mehrweg ist, muss ab 2019 produktnah gekennzeichnet sein. Auch in Tankstellen müssen die Regale dem Verpackungsgesetz entsprechend umgestaltet werden.

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Biertrinker dürfen an dieser Stelle einmal stolz auf ihr Umweltbewusstsein sein: Etwa 80 Prozent Bier wird in Mehrweg­verpackungen abgefüllt. Damit liegt der Anteil deutlich höher als bei allen anderen ­Getränkesorten und übertrifft sogar die gewünschte Quote. Insgesamt werden laut Bundesumweltministerium (BMU) nur 44 Prozent aller Getränke in Mehrwegflaschen verpackt, Tendenz sinkend. Das neue Verpackungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, strebt dagegen einen Mehrweg­anteil von 70 Prozent für Getränkeverpackungen an.

Das neue Gesetz schreibt außerdem vor, dass Einzelhändler ab dem kommenden Jahr am Regal kennzeichnen müssen, wo Mehrweg- und wo pfandpflichtige Einweggetränke stehen. Das betrifft auch alle Tankstellenshops. Das Gesetz benennt ­dafür einige Anforderungen: Die ­Hinweise müssen deutlich sicht- und lesbar sein, sich in unmittelbarer Nähe zum jeweiligen Getränk befinden und mindestens so groß wie die Preisauszeichnung sein. Außerdem müssen die Hinweise aus- und groß­geschrieben sein, also „EINWEG“ und „MEHRWEG“.

Für Tankstellenbetreiber und andere Einzelhändler macht die Kennzeichnung zunächst einmal Arbeit, denn die Schilder müssen angeschafft und angebracht werden. Wer sich nicht an das Verpackungsgesetz hält, dem droht ein Bußgeld. Wie genau die Hinweise angebracht werden, liegt beim Händler. Lekkerland sieht mindestens drei Optionen: Sind ganze Regale nach Einweg und Mehrweg getrennt, kann die Kennzeichnung über dem Regal erfolgen. Bei gemischten Regalen ist ein Einschieber neben dem Preisschild möglich oder der Hinweis steht direkt auf dem Preisschild.

Einfache, einheitliche Kennzeichnung

Für den Endverbraucher wird es dagegen leichter, zu erkennen, welche Flaschen Mehrwegflaschen sind. Das war zuvor nicht so einfach, da die Kennzeichnung nicht immer einheitlich war. Mit der Einführung des Einwegpfands 2003 fiel das Pfand als Unterscheidungsmerkmal weg. Das BMU listet diese Merkmale auf: Mehrwegflaschen kosten acht oder 15 Cent Pfand, Einwegflaschen kosten dagegen 25 Cent oder gar kein Pfand. Der „Blaue Engel“, das Umweltzeichen des BMU, und das Mehrweglogo ­kennzeichnen Mehrwegflaschen, das Logo des Deutschen Pfandsystems (DPG) und der „Grüne Punkt“ weisen auf Einwegflaschen hin. Vier verschiedene Pfandhöhen, vier verschiedene Logos – da ist die neue Kennzeichnung für die Kunden transparenter.

Erkennen, zu welchem System eine Flasche gehört, kann er dann auf den ersten Blick und damit auch ganz einfach entscheiden, ob er Mehrweg oder Einweg vorzieht. Beide Systeme haben ihre Fürsprecher, die ähnliche Argumente vorlegen. Das BMU betont in seiner Kampagne „Mehrweg – Volle Pulle Umweltschutz“ die Vorteile des Mehrwegsystems: Es spare Ressourcen ein, vermeide Abfall und die Flaschen seien bis zu 50-fach wiederverwendbar. Zudem geht das Ministerium davon aus, dass sich durch den konsequenten Einsatz von Mehrwegflaschen ­mehrere hunderttausend Tonnen CO2 im Jahr einsparen ließen.

Der Bund Getränkeverpackungen der Zukunft (BGVZ), der die Interessen von Herstellern hinsichtlich Einweg mit Pfand vertritt, verweist jedoch darauf, dass sich auch dieses System weiterentwickelt habe. Einweg mit Pfand verbrauche inzwischen weniger Ressourcen, erziele hohe Recyclingquoten und werde auch zunehmend aus Recyclingmaterial weiterentwickelt. Somit sei auch Einweg mit Pfand ein funktionierender Wertstoffkreislauf, wie es das BMU beim Mehrwegsystem lobt.

(Autorin: Julia Richthammer; Der Artikel erschien in Sprit+ Ausgabe 12.2018.)

Ausweitung der Pfandpflicht

Zwei weitere Getränkegruppen in Einweg­verpackungen werden durch das neue Gesetz pfandpflichtig: Milcherzeugnismischgetränke wie Energydrinks mit Molkenanteil und Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure, zum Beispiel Fruchtschorlen. Diese Getränke waren bisher von der Einwegpfandpflicht ausgenommen. Ab 2019 dürfen sie nicht mehr ohne DPG-Logo verkauft werden. Restbestände ohne das Logo sollten also bis dahin geräumt sein.

Verbot von Wegwerfprodukten

Das EU-Parlament hat Ende Oktober für ein Verbot von Kunststoff-Wegwerf­produkten gestimmt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Strohhalme, Rührstäbchen, Einwegbesteck, Wattestäbchen und ähnliche Einwegprodukte, für die es schon Alternativen gibt, ab 2021 aus der EU zu verbannen. Laut EU-Parlament machen diese Produkte bis zu 70 Prozent der Abfälle im Meer aus. Artikel, für die es noch keine Alternative gibt, müssen bis 2025 um mindestens 25 Prozent reduziert werden. Ebenfalls bis 2025 sollen die Mitgliedsstaaten zudem 90 Prozent der Einweg-Plastikflaschen recyclen.

Nach der Einigung in Straßburg müssen sich nun zunächst die Umweltminister der Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Position verständigen. Danach verhandeln Vertreter des EU-Parlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission über den genauen Inhalt des Verbots. (jr)

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