-- Anzeige --

Tabakregal: Produktkarten vor dem Ende

15.05.2017 11:03 Uhr
Tabakregal: Produktkarten vor dem Ende
Nach dem neuen Wortlaut der Tabakerzeugnisverordnung sind Produktkarten am Tabakregal verboten.
© Foto: Martin Heying

Auf die obligatorischen Schockbilder reagierte der Handel vor einigen Monaten mit Produktkarten. Doch die Politik wehrt sich gegen das Verdecken. Mit Recht?

-- Anzeige --

Viele Monate herrschte bei Händlern Ungewissheit, ob die Produktkarten, die am Tabakregal die Schockbilder auf Tabakprodukten verdecken, rechtlich in Ordnung sind. Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesrates sind sie es nicht (mehr).

Am vergangenen Freitag hat die Ländervertretung beschlossen, die "Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakzeugnisverordnung" um fünf Wörter zu ergänzen, um für Klarheit zu sorgen. In § 11 der Tabakerzeugnisverordnung, der die Kennzeichnung regelt, heißt es nun: "Die gesundheitsbezogenen Warnhinweise ... dürfen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens einschließlich des Anbietens zum Verkauf nicht teilweise oder vollständig verdeckt oder getrennt werden." Damit sind die Produktkarten jetzt eindeutig betroffen. Bisher argumentierten Handel und Zigarettenverbände, dass das Inverkehrbingen erst mit dem Moment beginne, in dem der Artikel über den Tresen gehe. Dann, so die Befürworter, seien die Warnhinweise ja nicht mehr verdeckt.

In der Begründung des Bundesrates heißt es: "Nach der Intention des europäischen Gesetzgebers sollen Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen schon im Vorfeld der Kaufentscheidung Wirkung entfalten. Insofern dient die Änderung der Klarstellung, dass im Zeitpunkt des Anbietens eines Tabakerzeugnisses im Handel ein Verdecken der gesundheitsbezogenen Warnhinweise (z. B. das Stecken von 'Produktkarten' vor die Schachteln) unzulässig ist."

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) bleibt indes bei seiner Haltung, dass der stationäre Handel aufgrund des fehlenden grenzüberschreitenden Sachverhaltes nicht in den Regelungsbereich der EU-Richtlinie falle. Mit ihr sollen wortwörtlich keine Vorschriften über "heimische Verkaufsmodalitäten" harmonisert werden, schreibt die Fachzeitschrift "Die Tabak Zeitung". Damit fehle der Bundesregierung und dem Kabinett, das der Entscheidung des Bundesrats noch zustimmen muss, die Verodnungsermächtigung, heißt es vom DZV. (ms)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Sprit+ Online ist der Internetdienst für den Tankstellenmarkt und richtet sich an Tankstellenunternehmer, Waschbetriebe, Mineralölgesellschaften und Verbände. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Politik, Shop/Gastro, Tank-/Waschtechnik und alternative Kraftstoffe enthält die Seite ein Branchenverzeichnis. Ergänzt wird das Online-Angebot um betriebswirtschaftliche Führung/Personalien und juristische Angelegenheiten. Relevante Themen wie E-Zigaretten, Energiemanagement und Messen findet man hier ebenso wie Bildergalerien und Videos. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Ein kostenloser Newsletter fasst 2x wöchentlich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Sprit+ ist offizielles Organ der IG Esso.