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StVO: Wer nicht rechtzeitig tankt, muss zahlen

03.03.2021 10:14 Uhr
StVO: Wer nicht rechtzeitig tankt, muss zahlen
Bleibt ein Fahrzeug liegen, muss die Stelle abgesichert werden.
© Foto: pictuer alliance/dpa

Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung müssen Autofahrer ausreichend Treibstoff im Tank haben. Wird das Liegenbleiben vorsätzlich in Kauf genommen, kann dem Fahrer dies als grobe Fahrlässigkeit angekreidet werden.

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Neben einem Bußgeld drohen bei einem Unfall sogar Punkte in Flensburg. Zudem kann ein komplett leerer Tank im schlimmsten Fall Schäden am Kraftstoffsystem des Fahrzeugs verursachen. 

Bleibt das Fahrzeug trotz aller Umsicht doch einmal liegen, muss der Fahrer wie bei einem Unfall reagieren. Also: Schon bei den ersten Anzeichen, dass etwas mit dem Fahrzeug nicht stimmt, den Warnblinker setzen und rechts ranfahren. Die Gefahrenstelle mit einem Warndreieck absichern. Beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste tragen. Sich selbst möglichst zügig in Sicherheit bringen, etwa hinter eine Leitplanke. Von dort aus dann Hilfe rufen. (bg)

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KOMMENTARE


Rieß

08.03.2021 - 12:36 Uhr

Das sind keine Neuigkeiten!Das ist so ein alter Hut!Gähn!Praktikant?


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