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Staatliche Anreize für energetische Sanierung: Unternehmen erhalten 20 Prozent Zuschuss für LED-Beleuchtung

21.09.2021 09:00 Uhr
Staatliche Anreize für energetische Sanierung: Unternehmen erhalten 20 Prozent Zuschuss für LED-Beleuchtung
Für Unternehmen lohnt es sich durch die Förderung noch mehr, auf neue LED-Beleuchtung in Hallen und Büros umzurüsten.
© Foto: Chones/Fotolia

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt der Staat Anreize für energetische Sanierungen und Einzelmaßnahmen – auch an Nicht-Wohngebäuden. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden im ersten Halbjahr 2021 bereits rund 150.000 Anträge bewilligt und mehr als 2,7 Milliarden Euro ausgezahlt.

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Ob Industrie-, Logistik- oder Lagerhalle, Büro- oder Gewerberäume – Licht brennt überall, oft acht Stunden am Tag und oft noch mit energieintensiver Beleuchtungstechnik. Durch den Wechsel auf hocheffiziente und langlebige LED-Beleuchtungssysteme, können Unternehmen bis zu 70 Prozent Energie und entsprechend CO2 einsparen. Dadurch amortisieren sich die Investitionen im Schnitt in weniger als drei Jahren. Mit der im Januar 2021 aufgelegten Bundesförderung für effiziente Gebäude lohnt sich eine Umrüstung jetzt besonders, denn nun erhalten auch Besitzer von Nichtwohngebäuden einen Direktzuschuss für eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung.

Förderfähig ist der komplette Leuchtenaustausch in Bestandsgebäuden einschließlich Nebenarbeiten und Komponenten sowie die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts. Außerdem wird der Einbau von Regelungen wie tageslicht- oder präsenzabhängigen Systemsteuerungen gefördert. Die Systemlichtausbeute muss 120 beziehungsweise. 140 Lumen je Watt (lm/w) betragen, der Lichtstromerhalt mehr als 80 Prozent bei 50.000 Betriebsstunden aufweisen. Es lohnt sich also, die Qualität der Leuchten im Vorfeld genau zu überprüfen. Nicht förderfähig sind hingegen Retrofit oder Ersatzlampen wie LED-Röhren. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro gedeckelt sind. Dieser kann Mithilfe eines Energie-Effizienz-Experten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. (sh)

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