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Waschanlagen: Bedienungsanleitung und Warnhinweise müssen deutlich sichtbar sein

24.11.2022 09:46 Uhr | Lesezeit: 4 min
Holger Hetzel Waschstraße
So ist es richtig: Bedienungsanleitung und Warnhinweise müssen deutlich für den Kunden sichtbar sein. 
© Foto: Holger Hetzel

Besonders in den Wintermonaten wichtig bei Waschstraßen und Waschanlagen: Bedienungsanleitung und Warnhinweise müssen außen an der Waschanlage deutlich für den Kunden sichtbar sein. Kunden sind nur bei ausdrücklichem Hinweis dazu verpflichtet, die Anweisungen des Personals zu beachten. Bedienungsanleitungen sollten im Hinblick auf neue Standards überarbeitet werden. Diese betreffen das PDC und den Bremsassistenten.

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Der Sachverständige Holger Hetzel informiert:

Besonders bei Waschanlagen und Waschstraßen ist in den Wintermonaten auf die Bedienung, deren Hinweise und die Anweisung von Mitarbeitern Acht zu geben, da teilweise die Tore verschließen oder gar erst geöffnet werden, wenn eine neue Waschmarke beziehungsweise ein EAN-Code gescannt wurde. Bei einem handelsüblichen Waschportal sind die Tore im Winterbetrieb meist geschlossen und werden erst geöffnet, wenn ein neues Waschprogramm beginnt.

Anders bei den gängigen Waschstraßen, wo das Personal vor Ort die Fahrzeuge manuell vorbehandelt: Hier werden die Tore meist geöffnet gehalten. Es kann bei starken Minusgraden aber auch sein, dass die Tore bei Wenigbetrieb zwischendurch geschlossen werden.

Hauptaugenmerk bei Waschstraßen-Schäden

Hauptaugenmerk bei allen bekannten Waschstraßen-Schäden sind immer die Bedienungsanleitungen, die meist auf Tafeln angebracht sind. Dann steht immer die Frage im Raum: Sind die Bedienungstafeln für jeden Kunden frei zugänglich und gut einsehbar außerhalb der Anlage angebracht?

Hierbei ist besonders auf die einzelnen Bedienungsschritte zu achten. Aber auch auf Seiten des Betreibers gibt es hier eine Verpflichtung und das ist die Aktualisierung. Oft werden Portalanlagen neu verbaut und die alten, meist ausgebleichten Bedienungsanleitungen werden weiter genutzt.

Früher war es die Antenne, heute ist es die PDC

Das ist insbesondere wichtig, weil in der heutigen Zeit andere Schritte für die Sicherheit innerhalb des Waschbetriebes nötig sind. Während das "Antenne einschieben" nur noch auf Oldtimer zutrifft, muss heutzutage bei Fahrzeugen die PDC (Park Distance Control) in der Waschstraße ausgeschaltet werden. Während die meisten Waschkunden die PDC allein wegen der Geräuschbelästigung ausschalten, ist bei modernen Fahrzeugen gleichzeitig auch der Bremsassistent durch das Steuergerät blockiert. Da der Bremsassistent durch Steuergerät 2 vermeintlich durch die Getriebeposition 0/Neutral ausgeschaltet sein sollte, häufen sich dennoch in letzter Zeit Fehlfunktionen bei Fahrzeugen neuerer Baureihen. Während des Waschvorgangs, bei dem das Fahrzeug manuell ohne eigene Motorkraft durch die Anlage bewegt wird, kommt es vermeintlich zu Bremsvorgängen, die dann angesteuert werden durch Steuergerät 1, welches auch für die PDC verantwortlich ist.  

Da diese Meldungen häufig noch nicht in Schriftform auf den Bedienungstafeln vorliegen, werden sie dem Kunden mündlich zugetragen. Aber hier ist absolute Vorsicht geboten! Die Sachverständigen- und Beratungsgesellschaft SBG aus Reken durfte jüngst einer Gerichtsverhandlung beim Landgericht beisitzen und als Zeuge aussagen. Verhandelt wurde ein begutachteter Waschstraßen-Schaden vom vergangenen Winter.  

Der Kunde muss den "Anordnungen" des Personals nicht Folge leisten

Hier ging es in letzter Instanz um die Frage, ob der Kunde tatsächlich dem Gesagten beziehungsweise der "Anordnung" eines Mitarbeiters der Waschstraße Folge zu leisten hat. Das Gericht entscheid: Nein, muss er nicht! Ist nicht ausdrücklich aufgeführt, dass der Mitarbeiter eine "Anordnungspräferenz" hat (durch einen dafür geeigneten Aushang wie der Bedientafel), so steht dem Mitarbeiter lediglich ein Hausrecht zu. Das heißt, der Mitarbeiter darf Kunden der Anlage verweisen oder gar ablehnen. Aber der Kunde ist tatsächlich nicht verpflichtet, den "Anordnungen" Folge zu leisten, um etwa Unfallgefahren zu mindern, sofern nicht ausdrücklich darauf verwiesen wurde.

Aus Sicht von Holger Hetzel ist das nachvollziehbar, da die Anforderungen an den Kunden plausibel und deutlich klargestellt werden müssen. Ansonsten kann man hier nicht von einer Einhaltung von Regeln und Gesetzesvorlagen ausgehen.

Im Endeffekt ist es wie immer und auch an anderer Stelle: Nur ein deutliches Miteinander kann und wird Unfallgefahren mindern oder gar verhindern. Um Unfälle in Waschstraßen zu vermeiden, ist es nötig, Warnungen zu beachten und Vorgaben einzuhalten. Die beste Platzierung für die Bedienungsanleitung ist die Waschstraße selbst, denn hier kann keiner sagen, es wäre nicht deutlich genug gewesen. Ein Muster für die Bedienungsanleitung einer Waschstraße steht hier zum Download bereit. 

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