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Eurodata: Abrechnung von Kurzarbeitergeld ohne Zusatzkosten

20.03.2020 09:33 Uhr
Eurodata: Abrechnung von Kurzarbeitergeld ohne Zusatzkosten
Das Bundesarbeitsministerium arbeitet derzeit die Abrechnung von Kurzarbeitergeld im Rahmen der Corona-Krise aus.
© Foto: Gina Sanders/stock.adobe.com

Für die Online-Lohn-und-Gehaltsabrechnung Edlohn und die Online-Arbeitszeiterfassung Edtime arbeitet Eurodata bereits an einer Weiterentwicklung. Zudem finden kostenlose Webinare statt.

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Die besonderen Grundlagen für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld (KUG) im Rahmen der Corona-Krise werden aktuell in einer Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgearbeitet. Das Entwicklungsteam der Eurodata arbeitet bereits an der Umsetzung der speziellen Bedingungen in der Online-Lohn-und-Gehaltsabrechnung Edlohn und der Online-Arbeitszeiterfassung Edtime. Aufgrund der guten Konjunktur der letzten Jahre sei es nicht verwunderlich, dass in der Anwenderschaft die Unsicherheit bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld recht groß ist, heißt es von Eurodata. Deshalb beginne man sofort mit kostenfreien Webinaren – auch wenn die konkreten Details der Abrechnung von Corona-KUG noch nicht bekannt sind.

Die Edlohn-Systemberatung startet mit einem ersten kostenlosen und für jedermann frei verfügbaren Webinar zum Thema am Montag, den 23. März 2020, um 10 Uhr und 17.30 Uhr. Anmeldungen können über www.edlohn.de/portal/news erfolgen. Die Details zur Umsetzung der Rechtsverordnung kommen zeitnah in Folge-Webinaren. Die Dokumentation der tatsächlich gearbeiteten Zeit sowie der Abwesenheiten in Form von Kurzarbeit ist mit der Anwendung Edtime möglich. Zudem wird die Softwareentwicklung Schritt halten und auf die bis dato noch unbekannten Anforderungen der Behörden schnellstmöglich reagieren. Die Edtime-Webinare sollen Anfang April durchgeführt werden. Termine und Zeiten werden auf www.ed-portal.de veröffentlicht. Dort ist jederzeit eine Anmeldung zu den kostenlosen Webinaren möglich. (jr)

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