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Corona: Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

01.04.2020 16:41 Uhr
Corona: Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
© Foto: m.schuckart - Fotolia

Die Bundesregierung hat im Kampf gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert.

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Mit drei Maßnahmen will die Bundesregierung die Liquidität verbessern:

+ Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen,
dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinaus­geschoben wird.

+ Ist klar, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.

+ Auf Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Bei den von der Zollverwaltung verwalteten Steuern, wie zum Beispiel der Energiesteuer, ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird. (ab)

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