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Immissionsschutzverordnung: CNG und LNG als Treibhausgasminderer anerkannt

29.11.2017 12:54 Uhr
 Immissionsschutzverordnung: CNG und LNG als Treibhausgasminderer anerkannt
Emissionsarme Kraftstoffe wie CNG werden jetzt auch bei der Verpflichtung zur Treibhausgasminderung anerkannt.
© Foto: Auto-Medienportal

Die neue Immissionsschutzverordnung öffnet den Quotenhandel für CNG, LNG und Strom. Mineralölunternehmen haben nun über den Verkauf von Biomethan hinaus neue Optionen, die Emissionsminderungsverpflichtungen zu erfüllen.

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Komprimiertes Erdgas (CNG) und Flüssigerdgas (LNG) werden von der Bundesregierung als Erfüllungsoption zur Treibhausgasminderung im Kraftstoffmarkt anerkannt. Dies hat das Bundeskabinett mit der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchVO) beschlossen.

"Im Zuge der Verkehrswende verschärft der Gesetzgeber schrittweise die Verpflichtung für Unternehmen, die Otto- und Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen, emissionsarme Kraftstoffe in den Markt einzuführen", erklärt die Initiative Zukunft Erdgas. Gleichzeitig eröffne die neue Verordnung zusätzliche Optionen, diese Emissionsminderung zu erreichen. Wurden bislang nur biogene Kraftstoffe für die erforderliche Treibhausgasminderung genutzt, können Mineralölunternehmen nun auch mit dem Verkauf von konventionellem Erdgas (CNG oder LNG) und Strom für Elektrofahrzeuge die Emissionsminderungsverpflichtungen erfüllen.

"Das ist mehr als ein wichtiges Symbol: Es eröffnet neue Erlösmöglichkeiten für die Betreiber von Erdgastankstellen", sagte Michael Schaarschmidt, verantwortlich für CNG & LNG Services bei Zukunft Erdgas. (ms)

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