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Energiesteuergesetz: Autogas bleibt doch steuerbegünstigt

01.06.2017 10:25 Uhr
Autogas, LPG, Tankstelle
Die Förderung von Autogas endet nun doch nicht bereits 2018, sondern erst Ende 2022.
© Foto: Thaut Images/Fotolia

Aufschub für alle Autogas-Anbieter: LPG wird bis 2022 weiter steuerlich begünstigt. Allerdings sinkt die Ermäßigung ab 2019 um 20 Prozent pro Jahr.

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Autogas (LPG, liquefied petroleum gas) bleibt nun doch länger steuerbegünstigt. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags folgte damit nicht in allen Punkten dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. Dieser hatte ein Ende der Steuerbegünstigung für LPG zum Jahresende 2018 vorgesehen.

Die von CDU/CSU und SPD unterstützte Änderung sieht vor, die Steuerbegünstigung für Autogas bis Ende 2022 zu verlängern. Allerdings wird sie jährlich um 20 Prozent abgeschmolzen. Ab 2023 ist dann der reguläre Steuersatz von 409 Euro je 1.000 Kilogramm Flüssiggas anzuwenden. Ursprünglich hatte sich die Fraktion Die Linke für die Verlängerung des Steuervorteils stark gemacht.

Beibehalten hat der Finanzausschuss hingegen den Entwurf der Bundesregierung, die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 zu verlängern. Diese wird ab 2024 sukzessive abgesenkt. (ms)

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