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Autobahntankstellen: Kartellamt ändert Tank & Rast-Vergabemodell

03.03.2017 15:27 Uhr
Autobahntankstellen: Kartellamt ändert Tank & Rast-Vergabemodell
Ab 2018 ändert sich das Modell zur Vergabe der Einlieferungs- und Vertriebsrechte für Kraftstoffe an Budesautobahntankstellen von Tank und Rast.
© Foto: Sepp Spiegl/Picture Alliance

Das modifizierte Vergabemodell enthält laut Bundeskartellamt eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der mittelständischen Mineralölwirtschaft.

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Der Anteil für die Einlieferung und den Vertrieb von Kraftstoffen an Anlagen von Tank und Rast sinkt ab 2018 von bisher 65 auf 49 Prozent. Das hat das Bundeskartellamt bekannt gegeben. Die Senkung des Quotenanteils soll vor allem mittelständischen Mineralölunternehmen den Markteintritt an Bundesautobahntankstellen erleichtern.

Tank und Rast hat in den 90er Jahren vom Staat die Bewirtschaftung der Bundesautobahntankstellen übernommen. Dabei vergab das Unternehmen rund 90 Prozent der Rechte für die Einlieferung und den Vertrieb von Kraftstoffen an Mineralölgesellschaften. Ursprünglich erfolgte die Vergabe ausschließlich nach dem Quotenmodell, das die Marktanteile der MÖG an den Straßentankstellen widerspiegelte. Um mittelständischen Mineralölunternehmen den Marktzutritt zu erleichtern, hat das Bundeskartellamt eine Öffnung dieses Systems erwirkt: Seit 2013 wurden deshalb nur noch maximal 65 Prozent der Rechte über das Quotenmodell vergeben, die restlichen Vertriebsrechte wurden versteigert.

Mit der Modifikation, die 2018 gültig wird, will das Bundeskartellamt eine weitere Marktöffnung erwirken. Dann soll der Anteil, der über die Quote vergeben wird, weiter auf 49 Prozent sinken. (ab)

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